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   OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18   

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OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18 (https://dejure.org/2020,1747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 NB 770/18 (https://dejure.org/2020,1747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 NB 770/18 (https://dejure.org/2020,1747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 KapVO ND; § 14 Abs 3 Nr 1 KapVO ND; § 17 Abs 1 Nr 1 KapVO ND; § 15 LVerpflV ND
    CNW-Wert; Curricularanteil; Deputatsverminderung; Dienstleistungsexport; Fachsemester höheres; Gesamt-CNW; Gesamtcurricularnormwert; Humanmedizin; Kohortenprinzip; Lehrangebot; Lehrdeputat; Lehrnachfrage; Lehrnachfrage; Parameter: Patientenkapazität; Schwundberechnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Ein Verstoß gegen die Pflicht des Verordnungsgebers zur Beobachtung und Überprüfung sowie gegebenenfalls Nachbesserung kann auch vor dem Hintergrund der laufenden und noch nicht abgeschlossenen Bemühungen um eine Neuberechnung der klinischen Kapazitäten in den Modellstudiengängen in der Arbeitsgruppe "Modellstudiengang Medizin" der Stiftung für Hochschulzulassung nicht festgestellt werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 23 ff. und Senatsbeschl. v. 28.11.2019 - 2 NB 552/19 -, juris Rn. 44, jeweils m. w. N.).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung in am 25. Juni 2019 durchgeführten Berufungsverfahren vor dem Senat zutreffend ausgeführt, dass in diesen Masterstudiengängen in der Regel der Masterabschluss erworben werde und nicht unmittelbar eine Promotion erfolge (vgl. hierzu Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Wie sich in der mündlichen Verhandlung am 25. Juni 2019 vor dem Senat in Berufungsverfahren betreffend vergangener Studienjahre, bei der die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller anwesend war, gezeigt hat, lag der auf der Grundlage der verbindlichen Praktikumspläne betriebene Ausbildungsaufwand zwar unterhalb des Werts des Beispielstundenplans, sodass der Curricularanteil - wie sich im Einzelnen aus der dienstlichen Erklärung des stellvertretenden Studiendekans Prof. Dr. R. vom 16. März 2018 ergab - lediglich mit 0, 8610 zu bemessen war (vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 41).

    Im Rahmen des Dienstleistungsexports ist nach der Senatsrechtsprechung eine Schwundberechnung nicht vorzunehmen (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschl. v. 22.8.2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rn. 62 ff. m.w.N. und zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. im Übrigen Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, Rn. 515 mit Fn. 1325 m.w.N.).

    Zur näheren Begründung wird auf das Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 49 ff. m.w.N. verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2019 - 2 NB 1695/17

    Aufnahmekapazität; Beobachtungsobliegenheit; Curricularanteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Deputatsreduzierungen für Forschungsaufgaben in Gremien anderer Hochschulen oder Einrichtungen auf der Grundlage des bisherigen § 15 der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO -) vom 2. August 2007 (Nds. GVBl. S. 408) in der Fassung vom 4. August 2014 (Nds. GVBl. S. 235) - im Folgenden: LVVO a.F. - und nunmehr in der seit dem 10. September 2018 geltenden wortgleichen Vorschrift des § 16 LVVO in der Fassung vom 3. September 2018 (Nds. GVBl. S. 181) - LVVO n.F. - gerechtfertigt sein können (Senatsbeschl. v. 15.5.2019 - 2 NB 363/18 -, juris Rn. 17 und v. 22.1.2019 - 2 NB 1695/17 u.a. -, juris Rn. 12).

    Daran, dass die Wahrnehmung der externen Aufgaben durch die genannten Hochschullehrer im Interesse der Antragsgegnerin im Sinne des § 15 LVVO a.F. und nunmehr des § 16 LVVO n.F. liegt, hat der Senat im Hinblick auf die Ausführungen der Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdeerwiderung im Schriftsatz vom 20. Februar 2019 keine begründeten Zweifel (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 22.1.2019 - 2 NB 1695/17 u.a. -, juris Rn. 13 zur Tätigkeit von Prof. Dr. M.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 552/19

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Ein Verstoß gegen die Pflicht des Verordnungsgebers zur Beobachtung und Überprüfung sowie gegebenenfalls Nachbesserung kann auch vor dem Hintergrund der laufenden und noch nicht abgeschlossenen Bemühungen um eine Neuberechnung der klinischen Kapazitäten in den Modellstudiengängen in der Arbeitsgruppe "Modellstudiengang Medizin" der Stiftung für Hochschulzulassung nicht festgestellt werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 23 ff. und Senatsbeschl. v. 28.11.2019 - 2 NB 552/19 -, juris Rn. 44, jeweils m. w. N.).

    Derartige Lehrmethoden stellen keinen Unterricht am Krankenbett i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 11 ÄApprO dar (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 28.11.2019 - 2 NB 552/19 -, juris Rn. 57).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Im Rahmen des Dienstleistungsexports ist nach der Senatsrechtsprechung eine Schwundberechnung nicht vorzunehmen (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschl. v. 22.8.2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rn. 62 ff. m.w.N. und zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. im Übrigen Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, Rn. 515 mit Fn. 1325 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10006

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2012/2013; Drittmittelbedienstete;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Es kommt daher weder darauf an, für welches Fachsemester des nachfragenden Studiengangs die Dienstleistung erbracht wird, noch darauf, ob und in welcher Höhe im weiteren Verlauf dieses Studiengangs ein Schwund in höheren Semestern festzustellen ist (so ausdrücklich auch BayVGH, Beschl. v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10006 -, juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 777/18

    Dienstleistungsexport; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung; Lehrangebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Der Senat hat mit Beschlüssen vom heutigen Tage den Beschwerden der Antragsgegnerin stattgegeben und deren Kapazitätsberechnung im Grundsatz bestätigt (vgl. Senatsbeschl. in den Verfahren 2 NB 777/18 u.a. -, für die Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 8 C 1.18

    Ersatzbrennstoff; Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008; Sekundärbrennstoff;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Für das 2. Fachsemester hat das Verwaltungsgericht unter Heranziehung des sogenannten Kohortenprinzips und Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 26. April 2018 - 8 C 1/18 u.a. - ausgeführt, für die Studierenden des aktuellen 2. Fachsemesters, die ihr Studium im Sommersemester 2018 begonnen hätten, sei von einer rechnerischen Sollzahl von im Ergebnis 144 Voll- und 49 Teilstudienplätzen auszugehen, was den Festsetzungen in der ZZ-VO 2017/2018 entspreche.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 13 C 20/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester nach den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Eine gerichtliche Korrektur hält der Senat mit Blick auf die erforderliche Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Normgeber weiterhin nicht für erforderlich (so zuletzt etwa auch OVG NRW, Beschl. v. 8.4.2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 4 ff. und Beschl. v. 7.5.2018 - 13 C 20/18 -, juris Rn. 3 ff., BayVGH, Beschl. v. 19.9.2018 - 7 CE 18.1008 -, juris Rn. 8 ff., VGH BW, Beschl. v. 18.9.2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4 ff, jeweils.m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - NC 9 S 866/18

    Zulassung zum Medizinstudium - patientenbezogene Aufnahmekapazität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Eine gerichtliche Korrektur hält der Senat mit Blick auf die erforderliche Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Normgeber weiterhin nicht für erforderlich (so zuletzt etwa auch OVG NRW, Beschl. v. 8.4.2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 4 ff. und Beschl. v. 7.5.2018 - 13 C 20/18 -, juris Rn. 3 ff., BayVGH, Beschl. v. 19.9.2018 - 7 CE 18.1008 -, juris Rn. 8 ff., VGH BW, Beschl. v. 18.9.2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4 ff, jeweils.m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 770/18
    Dem folgt der Senat indessen in ständiger Rechtsprechung schon im Ansatz nicht (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 15.9.2017 - 2 LB 152/16 -, juris Rn. 46 und v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, juris, vgl. auch die Darstellung von Rüping in: Epping, NHG, 1. Aufl. 2016, § 6 NHZG Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 1/19

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 5 NC 12.16

    Zulässigkeit der Ermittlung der Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2017 - 2 LB 152/16

    Patientenbezogener Ausbildungsengpass; Ausbildungskapazität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2019 - 13 C 19/19

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2017 - 2 NB 944/17

    Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazitätsberechnung; Zuschlag

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2019 - 2 NB 363/18

    Belegungsliste; CNW; Curricularanteil; Curricularnormwert; Deputatsreduzierung;

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2020 - 2 NB 251/20

    Curricularanteil; Curricularnomrwert; Dienstleistungsexport; Humanmedizin;

    Der Senat folgt - wie auch in den Vorjahren (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 770/18 -) - vielmehr der hiervon abweichenden Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin.

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits hinlänglich geklärt, dass der von der Antragsgegnerin in Ansatz gebrachte Dienstleistungsexport in die sogenannten innovativen Studiengänge anzuerkennen ist (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 770/18 - und Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    15 Soweit die Antragsteller unter Zitierung der Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 25. August 2016 - 2 NB 247/16 u.a. - einwenden, dass für den Studiengang Zahnmedizin der aus dem Beispielstundenplan resultierende Curricularnormwert von 0, 8666 wegen der Unterschreitung der Vorgabe dieses Studienplans nicht in Ansatz gebracht werden könne, weist der Senat darauf hin, dass diese Unterschreitung lediglich bis zum Sommersemester 2018 angedauert hatte und für die Studienjahre ab 2018/2019 wieder der genannte Curricularanteil zugrunde gelegt werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 770/18 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 273/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5.

    Sie legen jedoch nicht in Auseinandersetzung mit den Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes dar, dass die von der Arbeitsgruppe untersuchten Parameter Patienteneignung, -verfügbarkeit und -bereitschaft, aus denen sich der Wert 15, 5% der tagesbelegten Betten und der Wert 1 zu 1.000 bei den poliklinischen Neuzugängen nach den Vorgaben für die Regelstudiengänge zusammensetzt (vgl. Beschlussabdruck S. 5 [1. und 2. Absatz] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 NB 770/18 - juris Rn. 11 [m.w.N.]), ohne jedweden Erkenntnisgewinn für den Regelstudiengang Humanmedizin bliebe, so dass ein Abwarten der Untersuchungsergebnisse für Modellstudiengänge von vornherein nicht zielführend wäre.
  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - NC 7 K 6330/19

    Lehrverpflichtung des bei einer Privatklinik angestellten ärztlichen Personals;

    Dem steht - mangels Bindung für das Land Baden-Württemberg - auch nicht entgegen, dass der Verordnungsgeber des Landes Berlin für die Charité im Modellstudiengang die Parameter zur patientenbezogenen Kapazität bereits erhöht hat, ohne das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Stiftung für Hochschulzulassung abzuwarten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2020 - NC 9 S 1584/19 - wegen Zulassung zum Studium der Medizin (WS 2018/2019) 1. Klin. FS, Studienort Mannheim, n.v.), zumal der Berliner Verordnungsgeber wegen Zweifeln an der Wirksamkeit mittlerweile entschieden hat, die Anwendung des stationären Faktors von 17, 1 % für das vorliegende Studienjahr wieder auszusetzen und für die Berechnung der stationären Kapazität erneut den Faktor von 15, 5 % anzuwenden, allerdings unter Hinzufügung eines Sicherheitszuschlags von 10 % (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 NB 770/18 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.06.2021 - NC 7 K 3761/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung zum Medizinstudium

    Dem steht - mangels Bindung für das Land Baden-Württemberg - auch nicht entgegen, dass der Verordnungsgeber des Landes Berlin für die Charité im Modellstudiengang die Parameter zur patientenbezogenen Kapazität bereits erhöht hat, ohne das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Stiftung für Hochschulzulassung abzuwarten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2020 - NC 9 S 1584/19 -, n.v.), zumal der Berliner Verordnungsgeber wegen Zweifeln an der Wirksamkeit - wie auch im Berechnungszeitraum 2019/2020 - entschieden hat, die Anwendung des stationären Faktors von 17, 1 % für das vorliegende Studienjahr weiter auszusetzen und für die Berechnung der stationären Kapazität erneut den Faktor von 15, 5 % anzuwenden, allerdings unter Hinzufügung eines Sicherheitszuschlags von 10 % (vgl. zum Berechnungszeitraum 2019/2020: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 NB 770/18 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 290/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5.

    Vorerhebungen aus der Vergangenheit deutlich gesunken sei, während sich die Patientenbelastbarkeit tendenziell erhöht habe (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 NB 770/18 - juris [unter Verweis auf Urteil vom 25. Juni 2019 - 2 LC 655/17 - juris Rn. 26]).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2021 - NC 7 K 3769/20

    Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester des Studiengangs Medizin der Universität

    Dem steht - mangels Bindung für das Land Baden-Württemberg - auch nicht entgegen, dass der Verordnungsgeber des Landes Berlin für die Charité im Modellstudiengang die Parameter zur patientenbezogenen Kapazität bereits erhöht hat, ohne das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Stiftung für Hochschulzulassung abzuwarten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2020 - NC 9 S 1233/19 -, a.a.O.), zumal der Berliner Verordnungsgeber wegen Zweifeln an der Wirksamkeit - wie auch im Berechnungszeitraum 2019/2020 - entschieden hat, die Anwendung des stationären Faktors von 17, 1 % für das vorliegende Studienjahr weiter auszusetzen und für die Berechnung der stationären Kapazität erneut den Faktor von 15, 5 % anzuwenden, allerdings unter Hinzufügung eines Sicherheitszuschlags von 10 % (vgl. zum Berechnungszeitraum 2019/2020: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 NB 770/18 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19

    Studienort Heidelberg; Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester Medizin;

    Dem steht - mangels Bindung für das Land Baden-Württemberg - auch nicht entgegen, dass der Verordnungsgeber des Landes Berlin für die Charité im Modellstudiengang die Parameter zur patientenbezogenen Kapazität bereits erhöht hat, ohne das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Stiftung für Hochschulzulassung abzuwarten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2020 - NC 9 S 1233/19 -, a.a.O.), zumal der Berliner Verordnungsgeber wegen Zweifeln an der Wirksamkeit mittlerweile entschieden hat, die Anwendung des stationären Faktors von 17, 1 % für das vorliegende Studienjahr wieder auszusetzen und für die Berechnung der stationären Kapazität erneut den Faktor von 15, 5 % anzuwenden, allerdings unter Hinzufügung eines Sicherheitszuschlags von 10 % (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 NB 770/18 -, juris).
  • VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Ein Verstoß gegen die Pflicht des Verordnungsgebers zur Beobachtung und Überprüfung sowie ggf. Nachbesserung kann auch vor dem Hintergrund der laufenden und noch nicht abgeschlossenen Bestrebungen um eine Neuberechnung der klinischen Kapazitäten in den Modellstudiengängen in der Arbeitsgruppe "Modellstudiengang Medizin" der Stiftung für Hochschulzulassung nicht festgestellt werden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.01.2020 - 2 NB 770/18 -, nach juris).
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